Vorschlag zur Organisation der Kombination von WEG- und Sondereigentumsverwaltung mit automatischen Umbuchungen und zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Betriebskostenabwälzung bei
vermieteten Eigentumswohnungen.
Wenn Heizkosten und Betriebskosten als gesonderte Positionen im Mietvertrag vereinbart sind, stellt sich die Frage, ob zwei gesonderte Treuhandverhältnisse vorliegen mit der Folge, dass evtl.
zwei separate Jahresabrechnungen zu erstellen sind.