Wenn Heizkosten und Betriebskosten als gesonderte Positionen im Mietvertrag vereinbart sind, stellt sich die Frage, ob zwei gesonderte Treuhandverhältnisse vorliegen mit der Folge, dass evtl.
zwei separate Jahresabrechnungen zu erstellen sind.
Diese Website verwendet Cookies. Cookies werden zur Benutzerführung und Webanalyse verwendet und helfen dabei, diese Webseite zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit unserer Cookie-Richtlinie einverstanden. Mehr Infos hier: Cookie PolicyOk